Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital greift der Versicherungsschutz nur dann, wenn ihm keine unmittelbar auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen sowie Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Das gilt auch für entsprechende US-Sanktionen gegenüber dem Iran, sofern dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften im Weg stehen.
Unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen besteht Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen. Gemeint sind Sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Voraussetzung ist, dass dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur so weit, wie ihm keine geltenden Sanktionen oder Embargos entgegenstehen. Erfasst sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind. Ebenso können US-Sanktionen im Zusammenhang mit dem Iran den Schutz einschränken, sofern dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz Sanktionen nicht?
Der Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen.
Welche Sanktionen sind hier gemeint?
Gemeint sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland, die direkt auf die Vertragsparteien anwendbar sind.
Spielen auch US-Sanktionen eine Rolle?
Ja, auch von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassene Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos werden erfasst, sofern dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Gilt diese Regelung unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen?
Ja, die Embargobestimmung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025