Stirbt der Versicherungsnehmer, bleibt der Versicherungsschutz der Hundehalter-Haftpflichtversicherung von Neodigital für bestimmte mitversicherte Angehörige bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin bestehen, sodass Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und unverheiratete Kinder abgesichert bleiben und der überlebende Partner durch Zahlung der nächsten Rechnung zum neuen Versicherungsnehmer werden kann.
Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort. Das gilt für folgende Personen:
- den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und/oder
- unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Begleicht der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner die nächste Beitragsrechnung, so wird dieser zum Versicherungsnehmer.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, endet der Schutz nicht sofort. Für den mitversicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie für unverheiratete Kinder läuft er bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin weiter. Zahlt der überlebende Partner dann die nächste Rechnung, übernimmt er die Rolle des Versicherungsnehmers.
Häufige Fragen
Endet der Versicherungsschutz sofort, wenn der Versicherungsnehmer stirbt?
Nein. Der bedingungsgemäße Versicherungsschutz besteht nach dem Tod des Versicherungsnehmers bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Für wen gilt der fortbestehende Schutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers?
Er gilt für den mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner sowie für unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder des Versicherungsnehmers.
Wie wird der überlebende Partner selbst zum Versicherungsnehmer?
Indem der überlebende Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner die nächste Beitragsrechnung begleicht. Damit wird er zum Versicherungsnehmer.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025