Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht eines nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters mitversichert, und die für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen gelten entsprechend für alle mitversicherten Personen. Liegen bei einer dieser Personen Gründe für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse vor, entfällt der Versicherungsschutz für alle – während die Rechte aus dem Vertrag allein der Versicherungsnehmer ausüben darf.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft.
Alle Vertragsbestimmungen, die für den Versicherungsnehmer gelten, sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Das gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Das gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder in der Person einer mitversicherten Person vorliegen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz erstreckt sich auch auf eine Person, die den Hund unentgeltlich hütet. Für mitversicherte Personen gelten grundsätzlich dieselben Vertragsregeln wie für den Versicherungsnehmer, mit einer Ausnahme bei der Vorsorgeversicherung. Treffen bei einer der versicherten Personen Gründe für einen Ausschluss oder eine Begrenzung zu, wirkt sich das auf alle aus. Die Vertragsrechte übt nur der Versicherungsnehmer aus, für die Obliegenheiten sind aber alle Versicherten verantwortlich.
Häufige Fragen
Ist auch jemand versichert, der meinen Hund hütet?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft.
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für mitversicherte Personen?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind entsprechend auf die mitversicherten Personen anzuwenden. Ausgenommen sind die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Was passiert, wenn bei einer mitversicherten Person ein Ausschlussgrund vorliegt?
Dann entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen – unabhängig davon, in wessen Person die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse vorliegen.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind jedoch sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025