Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital sind Haftpflichtansprüche mitversichert, wenn der Hund privat an Hunderennen, Hundeschlittenrennen, Schauvorführungen, Turnieren und den zugehörigen Trainingsläufen teilnimmt. Wichtig ist dabei, dass mit der Teilnahme kein Einkommen erzielt wird; auch der Unterricht eines Hundevereins ist eingeschlossen.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche, die sich aus der privaten Teilnahme an folgenden Aktivitäten ergeben:
- private Teilnahme an Hunderennen und Hundeschlittenrennen
- private Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen und Turnieren
- die Vorbereitungen hierzu (Trainingsläufe)
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Weiterhin ist die Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins mitversichert.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Hund privat an Rennen, Schauvorführungen, Turnieren oder den dazugehörigen Trainingsläufen teilnimmt, sind Haftpflichtansprüche daraus abgedeckt. Das gilt nur, solange mit der Teilnahme kein Einkommen erzielt wird. Auch die Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins ist eingeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Schäden bei einem Hunderennen von der Versicherung abgedeckt?
Ja, Haftpflichtansprüche aus der privaten Teilnahme an Hunderennen und Hundeschlittenrennen sind mitversichert.
Gilt der Schutz auch beim Training für Turniere und Schauvorführungen?
Ja, die Vorbereitungen zu solchen Veranstaltungen in Form von Trainingsläufen sind ebenfalls mitversichert.
Bin ich auch versichert, wenn ich mit dem Hund Geld verdiene?
Nein, Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Ist der Besuch der Hundeschule eines Vereins mitversichert?
Ja, die Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins ist mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025