Die Hundehaftpflicht der Neodigital deckt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Rolle als Hundehalter ab. Für Jagdhunde gilt eine Einschränkung: Besteht für sie bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung, ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter dieser Jagdhunde nicht mitversichert.
Versichert ist – im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen – die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter.
Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Jagdhunden, wenn bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in seiner Eigenschaft als Hundehalter. Ausgenommen sind Jagdhunde in Fällen, in denen für sie bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht. In diesem Fall greift die Hundehaftpflicht für die betreffenden Jagdhunde nicht.
Häufige Fragen
Welche Haftpflicht ist bei dieser Hundehaftpflicht abgesichert?
Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Hundehalter, und zwar im Umfang der weiteren Bestimmungen.
Sind auch Jagdhunde mitversichert?
Die gesetzliche Haftpflicht als Halter von Jagdhunden ist nicht versichert, wenn für diese Hunde bereits Versicherungsschutz durch eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht.
Wer gilt als versicherte Person?
Versichert ist der Versicherungsnehmer in seiner Eigenschaft als Hundehalter.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025