Bei der Neodigital Hundehaftpflicht sind auch Familienangehörige und weitere Personen mitversichert, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben – und zwar in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer des Hundes. Der Schutz umfasst damit deren gesetzliche Haftpflicht über den Versicherungsnehmer hinaus.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ebenso versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aller sonstigen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Dieser Versicherungsschutz gilt für die genannten Personen in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch auf Familienangehörige und andere Personen, die mit ihm im selben Haushalt leben. Diese Personen sind abgesichert, wenn sie als Hüter, Mithalter oder Miteigentümer für den Hund einstehen müssen. So ist deren gesetzliche Haftpflicht in diesen Rollen mit abgedeckt.
Häufige Fragen
Sind auch Familienmitglieder im selben Haushalt mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Familienangehörigen des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben.
Gilt der Schutz nur für Familienangehörige oder auch für andere Personen im Haushalt?
Der Schutz gilt auch für alle sonstigen Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
In welcher Rolle sind diese Personen abgesichert?
Sie sind in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025