In der Hundehaftpflicht von Neodigital sind Schäden an fremden Sachen nicht mitversichert, wenn der Versicherungsnehmer oder eine von ihm bevollmächtigte oder beauftragte Person diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder wenn sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind. Der Ausschluss erstreckt sich auch auf alle Vermögensschäden, die sich aus solchen Sachschäden ergeben.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt, wenn der Versicherungsnehmer oder ein Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers diese Sachen
- geleast,
- gepachtet,
- geliehen oder
- durch verbotene Eigenmacht erlangt hat
oder wenn diese Sachen Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind.
Was bedeutet das konkret?
Für fremde Sachen, die man selbst oder eine beauftragte Person in Besitz hat, greift der Versicherungsschutz nicht, wenn diese Sachen geleast, gepachtet oder geliehen wurden, durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden oder besonders in Verwahrung genommen sind. Schäden an solchen Sachen und die daraus folgenden Vermögensschäden sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden an einer geliehenen Sache über die Hundehaftpflicht versichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder ein Bevollmächtigter beziehungsweise Beauftragter geliehen hat, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für die aus dem Sachschaden entstehenden Vermögensschäden?
Ja. Ausgeschlossen sind sowohl die Schäden an den fremden Sachen als auch alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Auf welche Arten der Sachüberlassung bezieht sich der Ausschluss?
Er gilt für fremde Sachen, die geleast, gepachtet oder geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind.
Betrifft der Ausschluss nur den Versicherungsnehmer selbst?
Nein. Er gilt auch, wenn ein Bevollmächtigter oder Beauftragter des Versicherungsnehmers die Sachen auf eine der genannten Weisen erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025