Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auch für Vermögensschäden versichert, also für finanzielle Nachteile, die weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden entstehen. Zugleich sind zahlreiche Vermögensschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa aus beratender Tätigkeit, Vermittlungsgeschäften, wirtschaftlichen Geschäften, dem Abhandenkommen von Sachen oder aus bewussten Pflichtverletzungen. Für Vermögensschäden gelten je Versicherungsfall und je Versicherungsjahr festgelegte Summen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen. Das gilt auch, wenn diese in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten erbracht wurden.
- aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit.
- aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen.
- aus Vermittlungsgeschäften aller Art.
- aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung.
- aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung.
- aus Rationalisierung und Automatisierung.
- aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts.
- aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen.
- aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien beziehungsweise Organe im Zusammenhang stehen.
- aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
- aus dem Abhandenkommen von Sachen, zum Beispiel auch von Geld, Wertpapieren und Wertsachen.
- aus Schäden durch ständige Emissionen, zum Beispiel Geräusche, Gerüche oder Erschütterungen.
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Was bedeutet das konkret?
Versichert sind reine Vermögensschäden, also finanzielle Nachteile, die weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden ausgelöst wurden. Für eine Reihe von Fällen gilt dieser Schutz jedoch nicht, etwa bei beratenden oder gutachterlichen Tätigkeiten, wirtschaftlichen Geschäften, dem Verlust von Sachen oder bei bewussten Pflichtverletzungen. Die Leistung ist zudem je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein genannte Summe begrenzt, pro Versicherungsjahr auf das Doppelte davon.
Häufige Fragen
Was gilt als versicherter Vermögensschaden?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Welche Vermögensschäden sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus beratender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit, aus Vermittlungs- und wirtschaftlichen Geschäften, aus dem Abhandenkommen von Sachen wie Geld oder Wertpapieren, aus der Nichteinhaltung von Fristen sowie aus bewusstem Abweichen von Vorschriften oder sonstiger bewusster Pflichtverletzung.
Sind Schäden durch dauerhafte Geräusche oder Gerüche gedeckt?
Nein, Schäden durch ständige Emissionen wie Geräusche, Gerüche oder Erschütterungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Leistung für Vermögensschäden begrenzt?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe als Grenze. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das Doppelte dieser Summe.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025