Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital besteht kein Versicherungsschutz, wenn eine Person den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat – in diesem Fall sind die Versicherungsansprüche aller betroffenen Personen ausgeschlossen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind die Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Die Regelung zur Mitversicherung findet in diesem Fall keine Anwendung.
Was bedeutet das konkret?
Wer einen Schaden mit Absicht verursacht, erhält keinen Versicherungsschutz. Dieser Ausschluss gilt für die Ansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn jemand einen Schaden absichtlich verursacht?
Nein. Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, sind ausgeschlossen.
Für wen gilt der Ausschluss bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden?
Der Ausschluss gilt für alle Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025