Beim Hüterbiss der Neodigital Hundehaftpflicht sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche mitversichert, die ein Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer geltend macht, wobei ein eigenes Mitverschulden des Tierhüters angerechnet wird.
Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Macht ein Tierhüter gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend, sind diese Ansprüche mitversichert. Trägt der Tierhüter selbst eine Mitschuld, wird diese bei der Regulierung berücksichtigt.
Häufige Fragen
Sind Schäden mitversichert, die ein Tierhüter erleidet?
Ja, die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Was passiert, wenn der Tierhüter selbst mitschuld ist?
Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025