Wer mit seiner Hundehaftpflicht zur Neodigital wechselt und danach wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen wird, dessen genauen Eintrittszeitpunkt selbst ein Gutachten nicht klären kann, erhält von der Neodigital als Nachversicherer die Entschädigungsleistung im Umfang des dort bestehenden Vertrages. Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts dagegen klar bestimmen, leistet der Versicherer, in dessen Vertragslaufzeit dieser fällt.
Wird der Versicherungsnehmer nach dem unmittelbaren Wechsel der Haftpflichtversicherung zu uns als Nachversicherer wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen, dessen genauen Eintrittszeitpunkt er auch durch ein Gutachten nicht bestimmen kann, dann sind wir als Nachversicherer eintrittspflichtig. Das gilt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn und im Umfang des bei uns bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung.
Lässt sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie mit Ihrer Haftpflichtversicherung direkt zu diesem Versicherer wechseln und später ein Schaden auftaucht, dessen genauer Eintrittszeitpunkt sich nicht bestimmen lässt, übernimmt der neue Versicherer die Entschädigung im Rahmen des dort abgeschlossenen Vertrages. Kann der Zeitpunkt des Schadeneintritts dagegen eindeutig festgestellt werden, zahlt derjenige Versicherer, dessen Vertrag zu diesem Zeitpunkt lief.
Häufige Fragen
Wer zahlt, wenn sich der Zeitpunkt eines Schadens nach einem Versichererwechsel nicht feststellen lässt?
In diesem Fall ist der Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn und im Umfang des bei ihm bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Was gilt, wenn der genaue Zeitpunkt des Schadeneintritts klar bestimmt werden kann?
Dann ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Voraussetzung dafür, dass der Nachversicherer bei unklarem Schadenzeitpunkt eintritt?
Es muss ein unmittelbarer Wechsel der Haftpflichtversicherung zum Nachversicherer vorliegen, und der genaue Eintrittszeitpunkt darf auch durch ein Gutachten nicht bestimmbar sein.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025