Der Versicherungsschutz der Neodigital Hundehaftpflicht beginnt genau zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung bleibt allerdings, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird, denn bei verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung gelten gesonderte Regelungen zu den Folgen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Das gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder einer Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Wann der Schutz startet, richtet sich nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt. Dieser Beginn steht aber unter dem Vorbehalt, dass der erste oder der einmalige Beitrag rechtzeitig bezahlt wird. Wird dieser Beitrag zu spät oder gar nicht gezahlt, greifen dafür vorgesehene Sonderregelungen.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Gilt der im Versicherungsschein genannte Beginn uneingeschränkt?
Nein, er gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen einer verspäteten Zahlung oder einer Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was passiert, wenn der Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Dann greifen die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025