Wer mit seinem Hund im Ausland unterwegs ist und dort per behördlicher Anordnung eine Kaution stellen muss, erhält über die Hundehaftpflicht von Neodigital einen Vorschuss bis 100.000 EUR, um Leistungen aus der versicherten gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen. Die Kaution wird auf eine Schadenersatzzahlung angerechnet, unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Diese Regelung gilt als Erweiterung zur Kautionsleistung im Ausland.
Muss eine versicherte Person aufgrund einer behördlichen Anordnung eine Kaution hinterlegen, um Leistungen aus der über diesen Vertrag versicherten gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, sind Sie verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Das Gleiche gilt in folgenden Fällen:
- Die Kaution wird als Strafe einbehalten.
- Die Kaution wird als Geldbuße einbehalten.
- Die Kaution wird für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten.
- Die Kaution ist verfallen.
Was bedeutet das konkret?
Wird im Ausland von einer versicherten Person durch eine Behörde eine Kaution verlangt, um Ansprüche aus der versicherten Haftpflicht abzusichern, streckt der Versicherer diesen Betrag bis zu 100.000 EUR vor. Diese Kaution wird auf eine später fällige Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der Schadenersatz oder wird sie für Strafen, Geldbußen, nicht versicherte Ansprüche einbehalten oder verfällt sie, muss der überschießende Betrag zurückgezahlt werden.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag wird eine Kaution im Ausland gestellt?
Der Versicherer stellt den erforderlichen Kautionsbetrag bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Muss die gestellte Kaution zurückgezahlt werden?
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden. Das gilt auch, wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für nicht versicherte Schadenersatzforderungen einbehalten wird oder verfallen ist.
Wird die Kaution mit dem Schadenersatz verrechnet?
Ja, der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Wann kommt diese Kautionsleistung zum Tragen?
Sie greift, wenn eine versicherte Person durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen muss, um Leistungen aus der über diesen Vertrag versicherten gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025