Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital besteht Versicherungsschutz auch für gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Versicherungsfällen, die im Ausland eintreten – bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren und innerhalb der EU sogar zeitlich unbegrenzt. Eingeschlossen sind zudem Ansprüche aus dem Sozialgesetzbuch VII, wobei Leistungen des Versicherers grundsätzlich in Euro erfolgen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Versicherungsfällen, die im Ausland eintreten. Dies gilt ausschließlich dann, wenn die Versicherungsfälle bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eingetreten sind. Dabei gelten folgende Grenzen:
- außerhalb der EU: bis zu einer Dauer von 5 Jahren
- innerhalb der EU: von unbegrenzter Dauer
Versichert sind hierbei auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden, die während eines Aufenthalts im Ausland entstehen. Außerhalb der EU ist ein vorübergehender Aufenthalt bis zu 5 Jahren abgedeckt, innerhalb der EU gibt es keine zeitliche Begrenzung. Zahlungen leistet der Versicherer in Euro; bei einem Zahlungsort außerhalb der Währungsunion gilt die Pflicht als erfüllt, sobald der Betrag bei einem Geldinstitut innerhalb der Währungsunion angewiesen wurde.
Häufige Fragen
Sind Schäden im Ausland mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle, sofern sie bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eintreten.
Wie lange gilt der Schutz bei einem Auslandsaufenthalt?
Außerhalb der EU gilt der Schutz bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren, innerhalb der EU ist er von unbegrenzter Dauer.
In welcher Währung leistet der Versicherer?
Die Leistungen erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Sind auch Ansprüche nach dem Sozialgesetzbuch VII abgedeckt?
Ja, mitversichert sind auch Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025