Bei der Neodigital Hundehaftpflicht sind Sachschäden an beweglichen Einrichtungsgegenständen und am Inventar von Hotels, gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern, fest installierten Wohnwagen sowie Campingcontainern bis zu einer Höhe von 50.000 EUR je Versicherungsfall abgesichert – eine gezielte Erweiterung des Schutzes bei Mietsachschäden.
Ergänzend zu den Regelungen zu Mietsachschäden gilt:
Für Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und am Inventar besteht Versicherungsschutz in folgenden Bereichen:
- Hotels
- gemietete Ferienwohnungen und Ferienhäuser
- fest installierte Wohnwagen
- Campingcontainer
Der Versicherungsschutz besteht je Versicherungsfall bis zur Höhe von 50.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Diese Erweiterung deckt Schäden ab, die an beweglichem Mobiliar und am Inventar entstehen, wenn man etwa in einem Hotel, in einer gemieteten Ferienwohnung oder einem Ferienhaus, in einem fest installierten Wohnwagen oder in einem Campingcontainer untergebracht ist. Für solche Sachschäden steht je Versicherungsfall ein Betrag von bis zu 50.000 EUR zur Verfügung.
Häufige Fragen
Welche Schäden in einer gemieteten Ferienwohnung sind hier abgedeckt?
Abgedeckt sind Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und am Inventar in gemieteten Ferienwohnungen und Ferienhäusern.
Bis zu welchem Betrag besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht je Versicherungsfall bis zur Höhe von 50.000 EUR.
Gilt der Schutz auch für Wohnwagen oder Campingcontainer?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und Inventar auch in fest installierten Wohnwagen und Campingcontainern.
Sind Schäden in Hotels mitversichert?
Ja, Sachschäden an mobilen Einrichtungsgegenständen und am Inventar in Hotels sind bis zu 50.000 EUR je Versicherungsfall mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025