Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital sind Mietsachschäden abgesichert, also Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen samt daraus folgender Vermögensschäden – allerdings ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen privat gemieteten Räumen in Gebäuden. Die Ersatzleistung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt, pro Jahr maximal das Doppelte, und bestimmte Schäden wie Verschleiß, Glasschäden oder Schimmelbildung sind ausgenommen.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden. Dies gilt ausschließlich für Schäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung. Sofern vertraglich eine Selbstbeteiligung vereinbart wurde, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen:
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer Sachen mietet und diese beschädigt werden, spricht man von Mietsachschäden – dazu zählen auch die daraus folgenden Vermögensschäden. Abgesichert ist die gesetzliche Haftpflicht dabei nur für privat gemietete Wohn- und sonstige Räume in Gebäuden. Pro Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein genannte Summe als Höchstgrenze, im Jahr das Doppelte davon. Bestimmte Schäden wie Verschleiß, bestimmte Anlagen und Geräte, versicherbare Glasschäden sowie Schimmelbildung sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Welche Mietsachschäden sind überhaupt versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden an gemieteten Sachen ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden, einschließlich der daraus folgenden Vermögensschäden.
Wie hoch ist die Leistung bei Mietsachschäden begrenzt?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe als Grenze. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das 2-fache dieser Summe. Die Beträge werden auf die Pauschal-Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung angerechnet.
Welche Schäden sind bei Mietsachschäden nicht versichert?
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten samt daraus folgender Vermögensschäden, Glasschäden, soweit hiergegen eine besondere Versicherung möglich ist, sowie Schäden durch Schimmelbildung.
Gilt bei Mietsachschäden eine Selbstbeteiligung?
Eine Selbstbeteiligung greift nur, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. In diesem Fall ist sie im Versicherungsschein ausgewiesen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025