Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital sind Ansprüche wegen bestimmter Sachschäden nicht gedeckt: Schäden durch Senkungen von Grundstücken, durch Erdrutschungen sowie durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Ebenso ausgeschlossen sind alle Vermögensschäden, die sich aus solchen Sachschäden ergeben.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden sowie alle daraus entstehenden Vermögensschäden, wenn diese entstehen durch:
- Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
- Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.
Was bedeutet das konkret?
Entstehen Sachschäden durch das Absenken von Grundstücken, durch Erdrutschungen oder durch Überschwemmungen, dann besteht dafür kein Versicherungsschutz. Das gilt sowohl für stehende als auch für fließende Gewässer. Auch Vermögensschäden, die sich aus solchen Sachschäden ergeben, sind vom Schutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch eine Überschwemmung mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Sachschäden durch Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer sind ausgeschlossen, ebenso die sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Wie werden Schäden durch Senkungen oder Erdrutschungen behandelt?
Sachschäden, die durch Senkungen von Grundstücken oder durch Erdrutschungen entstehen, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für Vermögensschäden?
Ja. Neben den Sachschäden sind auch alle Vermögensschäden ausgeschlossen, die sich aus diesen Sachschäden ergeben.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025