Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers für Schäden durch Umwelteinwirkung mitversichert. Als solche gelten Schäden, die durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen entstehen, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch eine der folgenden Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Gase
- Dämpfe
- Wärme
- sonstige Erscheinungen
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die private gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn ein Schaden durch eine Umwelteinwirkung entsteht. Gemeint sind Einwirkungen wie Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder ähnliche Erscheinungen. Voraussetzung ist, dass sich diese in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Häufige Fragen
Welche Haftpflicht ist beim allgemeinen Umweltrisiko abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Wann gilt ein Schaden als Schaden durch Umwelteinwirkung?
Wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.
Sind auch Gewässer vom Begriff des Wassers erfasst?
Ja, ausdrücklich fallen auch Gewässer unter den Begriff des Wassers, in dem sich die Erscheinungen ausgebreitet haben können.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025