Wer bei der Hundehaftpflicht der Neodigital seinen Freistellungsanspruch übertragen möchte, muss wissen, dass dies vor der endgültigen Feststellung nur mit Zustimmung des Versicherers möglich ist; einzig die Abtretung an den geschädigten Dritten ist ohne diese Zustimmung erlaubt.
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Solange noch nicht endgültig feststeht, in welcher Höhe der Freistellungsanspruch besteht, darf er nicht ohne Erlaubnis des Versicherers auf jemand anderen übertragen oder als Sicherheit verpfändet werden. Eine Ausnahme gilt jedoch: An den geschädigten Dritten darf der Anspruch auch ohne Zustimmung abgetreten werden.
Häufige Fragen
Darf ich meinen Freistellungsanspruch einfach an eine andere Person übertragen?
Nein, vor der endgültigen Feststellung des Anspruchs ist eine Abtretung ohne Zustimmung des Versicherers nicht erlaubt.
Kann der Freistellungsanspruch als Sicherheit verpfändet werden?
Vor seiner endgültigen Feststellung darf der Freistellungsanspruch ohne Zustimmung des Versicherers nicht verpfändet werden.
Gibt es eine Ausnahme vom Abtretungsverbot?
Ja, die Abtretung des Anspruchs an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025