Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die mit Gentechnik zusammenhängen: Ausgeschlossen sind Ansprüche, die auf gentechnische eiten, gentechnisch veränderte Organismen oder daraus hergestellte Erzeugnisse zurückgehen. Wer wissen möchte, wo hier die Grenze des Deckungsschutzes verläuft, findet die maßgeblichen Fälle klar benannt.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- gentechnische Arbeiten
- gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
- Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten
- Erzeugnisse, die aus GVO oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden
Was bedeutet das konkret?
Für Schäden im Zusammenhang mit Gentechnik gibt es keinen Versicherungsschutz. Das betrifft sowohl gentechnische Arbeiten als auch gentechnisch veränderte Organismen. Ebenso ausgeschlossen sind Erzeugnisse, die solche Organismen enthalten oder mit deren Hilfe hergestellt wurden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch gentechnisch veränderte Organismen mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zurückzuführen sind, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für Produkte, die mit Gentechnik hergestellt wurden?
Ja. Ausgeschlossen sind auch Erzeugnisse, die Bestandteile aus GVO enthalten oder aus GVO beziehungsweise mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
Was fällt alles unter den Gentechnik-Ausschluss?
Der Ausschluss umfasst Schäden aus gentechnischen Arbeiten, aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sowie aus Erzeugnissen, die GVO-Bestandteile enthalten oder mit deren Hilfe hergestellt wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025