Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital sind Risiken, die erst nach Abschluss des Vertrags neu entstehen, sofort im bestehenden Umfang mitversichert – allerdings muss der Versicherungsnehmer jedes neue Risiko nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Der Versicherer darf für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag verlangen, und bis zur Einigung gilt der Schutz nur bis zu den Beträgen aus dem Versicherungsschein. Bestimmte Risiken wie zulassungspflichtige Fahrzeuge, Bahnen oder berufliche Tätigkeiten sind von dieser Vorsorgeversicherung ausgenommen.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung hinzugekommen ist – und zwar zu einem Zeitpunkt, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe des Beitrags zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über den Beitrag auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit
Was bedeutet das konkret?
Kommt während der Vertragslaufzeit ein neues Risiko hinzu, ist es zunächst sofort im bisherigen Umfang mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss es aber nach Aufforderung des Versicherers innerhalb eines Monats melden, sonst fällt der Schutz für dieses Risiko rückwirkend weg. Für das neue Risiko darf der Versicherer einen angemessenen Beitrag verlangen; kommt binnen eines Monats keine Einigung zustande, entfällt der Schutz ebenfalls rückwirkend. Bis zur Einigung gilt der Schutz nur bis zu den im Versicherungsschein festgelegten Beträgen, und bestimmte Risiken sind von dieser Vorsorgeversicherung ausdrücklich ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind neu entstehende Risiken automatisch mitversichert?
Ja, im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht aus Risiken, die nach Vertragsabschluss neu entstehen, sofort versichert.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig melde?
Meldet der Versicherungsnehmer das neue Risiko nach Aufforderung nicht innerhalb eines Monats, entfällt der Versicherungsschutz für dieses Risiko rückwirkend ab seiner Entstehung.
Kann der Versicherer für ein neues Risiko mehr Beitrag verlangen?
Ja, der Versicherer darf einen angemessenen Beitrag verlangen. Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe zustande, entfällt der Schutz rückwirkend ab Entstehung des Risikos.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Sie gilt unter anderem nicht für zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge, für Bahnen, für versicherungs- oder deckungsvorsorgepflichtige Risiken, für Risiken unter einem Jahr Dauer sowie für Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025