Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für solche Schäden besteht damit keine Leistungspflicht.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die durch Asbest oder durch Substanzen und Erzeugnisse mit Asbestbestandteilen entstehen, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Ansprüche, die sich auf solche Schäden zurückführen lassen, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Asbest über die Hundehaftpflicht abgedeckt?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch für asbesthaltige Erzeugnisse und nicht nur für reinen Asbest?
Ja. Der Ausschluss umfasst Asbest sowie asbesthaltige Substanzen und Erzeugnisse.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025