Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital sind Schäden durch energiereiche ionisierende Strahlen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Das betrifft sowohl direkt als auch indirekt verursachte Schäden, etwa durch Strahlen von radioaktiven Stoffen oder durch Röntgenstrahlen.
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen. Dazu zählen zum Beispiel Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die mit energiereichen ionisierenden Strahlen zusammenhängen, sind nicht versichert. Das gilt unabhängig davon, ob der Zusammenhang direkt oder indirekt besteht. Als Beispiele werden Strahlen von radioaktiven Stoffen und Röntgenstrahlen genannt.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch radioaktive Strahlung mitversichert?
Nein. Ansprüche wegen Schäden, die mit energiereichen ionisierenden Strahlen zusammenhängen – etwa Strahlen von radioaktiven Stoffen – sind ausgeschlossen.
Gilt der Ausschluss auch, wenn die Strahlen den Schaden nur indirekt verursacht haben?
Ja. Der Ausschluss umfasst Schäden, die sowohl in unmittelbarem als auch in mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen.
Zählen Röntgenstrahlen zu den ausgeschlossenen Strahlen?
Ja. Röntgenstrahlen werden ausdrücklich als Beispiel für energiereiche ionisierende Strahlen genannt, für die der Ausschluss gilt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025