Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital sind Schäden durch Abwässer über die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers mitversichert. Bei Sachschäden greift der Schutz allerdings nur, wenn diese durch häusliche Abwässer verursacht wurden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch Abwässer entstehen. Handelt es sich um Sachschäden, besteht der Schutz nur dann, wenn diese durch häusliche Abwässer verursacht wurden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Abwässer mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Abwässer.
Gilt der Schutz bei Sachschäden für alle Arten von Abwässern?
Nein. Bei Sachschäden gilt der Versicherungsschutz ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-M-GK 2025