Wann der Versicherungsschutz in der Hundehaftpflicht der Neodigital startet, richtet sich nach dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist. Voraussetzung bleibt allerdings, dass der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt wird, da Regelungen zu verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung Vorrang haben.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz beginnt grundsätzlich an dem Datum, das im Versicherungsschein steht. Damit dieser Beginn wirklich greift, muss der Erst- oder Einmalbeitrag rechtzeitig gezahlt werden. Wird verspätet oder gar nicht gezahlt, gelten dafür gesonderte Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann besteht der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Was passiert, wenn der Erst- oder Einmalbeitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird?
Für diesen Fall gelten die Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags. Der im Versicherungsschein genannte Beginn steht unter diesem Vorbehalt.
Woraus ergibt sich das genaue Startdatum des Versicherungsschutzes?
Das genaue Startdatum ergibt sich aus dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025