Ansprüche aus dem Hundehaftpflicht-Vertrag der Neodigital verjähren nach drei Jahren, wobei die Frist mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen sowie der Person des Schuldners erfährt. Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, wird die Zeit bis zur Entscheidung in Textform nicht mitgezählt.
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen sowie von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Wurde ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag beim Versicherer angemeldet, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der Entscheidung des Versicherers nicht mit. Die Entscheidung wird dem Anspruchsteller in Textform (zum Beispiel per E-Mail) mitgeteilt.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden. Diese Frist startet erst am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und man die wichtigen Umstände sowie den Schuldner kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ruht die Frist bis zu dessen Entscheidung in Textform.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Ansprüche aus dem Vertrag verjähren?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Ab wann läuft die Verjährungsfrist?
Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Grob fahrlässige Unkenntnis wird dabei wie Kenntnis behandelt.
Was passiert mit der Frist, wenn ich einen Anspruch beim Versicherer anmelde?
Ist ein Anspruch beim Versicherer angemeldet worden, zählt der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers nicht mit.
Wonach richtet sich die Verjährung, wenn diese Regelung keine Aussage trifft?
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025