Wer bei Neodigital eine Hundehaftpflicht mit vereinbarter Bestleistungsgarantie abgeschlossen hat, profitiert im Schadensfall von den besseren Konditionen anderer Anbieter: Bietet zum Zeitpunkt des Schadensereignisses ein in Deutschland zugelassener Versicherer in einem allgemein zugänglichen Hundehalterhaftpflichttarif weitergehende Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen ohne zusätzlichen Beitrag, gleicht Neodigital dies an – begrenzt auf die eigenen Versicherungssummen. Der Versicherungsnehmer muss die besseren Leistungen jedoch anhand von Versicherungsbedingungen nachweisen, und für bestimmte Risiken wie Auslandsschäden oder gewerbliche Tätigkeiten gilt die Garantie nicht.
Wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist, sind Schäden im Rahmen der Bestleistungsgarantie mitversichert.
Bietet zum Zeitpunkt des Schadensereignisses ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer im Rahmen eines allgemein zugänglichen Hundehalterhaftpflichttarifes weitergehende Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringere Selbstbeteiligungen als die Neodigital an, ohne dass diese Leistungen, Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder Selbstbeteiligungen als beitragspflichtige Erweiterungen bei dem anderen Versicherer eingebunden werden (müssten), so gilt im Schadensfall Folgendes:
- Wir erweitern den Versicherungsschutz um solche Leistungen.
- Wir erweitern Entschädigungsgrenzen (Sublimits) bis zur Höhe der Entschädigungsgrenzen des anderweitigen Versicherers, jedoch maximal bis zu der diesem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
- Wir reduzieren oder streichen Selbstbeteiligungen, sofern es sich nicht um generell zum Vertrag vereinbarte und daher immer beitragsreduzierende oder um nachträgliche Sanierungsselbstbehalte handelt.
Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen nachweist.
Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind Ansprüche:
- aus im Ausland vorkommenden Schadensereignissen,
- wegen der Befriedigung von Ansprüchen über die gesetzliche Haftpflicht hinaus,
- aufgrund beruflicher und gewerblicher Risiken,
- wegen Vorsatz und strafbarer Handlungen,
- wegen vertraglicher Haftung,
- wegen Eigenschäden,
- aufgrund des Haltens und des Gebrauchs von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen,
- wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind,
- aus Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
- im Zusammenhang mit inneren Unruhen,
- die über die Freistellung gesetzlicher Haftpflichtansprüche hinausgehen, Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen.
Was bedeutet das konkret?
Mit der Bestleistungsgarantie sichert Neodigital zu, im Schadensfall so gut zu leisten wie ein anderer deutscher Anbieter, wenn dessen allgemein zugänglicher Hundehalterhaftpflichttarif bessere Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen ohne Zusatzbeitrag bietet. Die höheren Grenzen gelten dabei höchstens bis zu den eigenen vereinbarten Versicherungssummen. Der Versicherungsnehmer muss die besseren Leistungen durch Versicherungsbedingungen nachweisen. Für eine Reihe von Fällen – etwa Auslandsschäden, gewerbliche Risiken oder Vorsatz – gilt die Garantie nicht.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ein anderer Versicherer bessere Leistungen bietet als Neodigital?
Bietet zum Zeitpunkt des Schadensereignisses ein in Deutschland zugelassener Versicherer in einem allgemein zugänglichen Hundehalterhaftpflichttarif weitergehende Leistungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen ohne beitragspflichtige Erweiterung, erweitert Neodigital den Versicherungsschutz entsprechend, hebt die Entschädigungsgrenzen an oder reduziert bzw. streicht Selbstbeteiligungen.
Gibt es eine Obergrenze für die angehobenen Entschädigungsgrenzen?
Ja. Die Entschädigungsgrenzen werden bis zur Höhe der Grenzen des anderweitigen Versicherers erweitert, jedoch maximal bis zu den diesem Vertrag zugrundeliegenden Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Muss ich als Versicherungsnehmer etwas nachweisen?
Ja, Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer die weitergehenden Leistungen in Form von Versicherungsbedingungen nachweist.
Für welche Fälle gilt die Bestleistungsgarantie nicht?
Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus Auslandsschäden, aus beruflichen und gewerblichen Risiken, wegen Vorsatz und strafbarer Handlungen, wegen vertraglicher Haftung, wegen Eigenschäden, im Zusammenhang mit inneren Unruhen sowie Ansprüche über die gesetzliche Haftpflicht hinaus und versicherungsfremde Dienstleistungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025