Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital greift der Versicherungsschutz nur so weit und so lange, wie keine unmittelbar anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen und Embargos dagegenstehen. Maßgeblich sind Sanktionen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland sowie – unter bestimmten Voraussetzungen – US-Sanktionen mit Iran-Bezug.
Versicherungsschutz besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nur dann, wenn ihm keine unmittelbar anwendbaren Sanktionen oder Embargos im Wege stehen. Gemeint sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Auch US-Sanktionen gegen den Iran können den Schutz einschränken – allerdings nur, sofern dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann greift der Versicherungsschutz trotz Sanktionen nicht?
Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Spielen auch US-Sanktionen eine Rolle?
Ja. Die Regelung gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Werden die übrigen Vertragsbestimmungen durch diese Regelung außer Kraft gesetzt?
Nein. Die Embargobestimmung gilt unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen; sie schränkt den Versicherungsschutz nur insoweit ein, wie Sanktionen oder Embargos entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025