Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital sind auch Haftpflichtansprüche wegen Flurschäden mitversichert, die gegen versicherte Personen geltend gemacht werden. Damit fällt dieser Schadenbereich unter den Versicherungsschutz und ist von der Deckung erfasst.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Flurschäden. Werden gegen versicherte Personen Haftpflichtansprüche wegen solcher Flurschäden erhoben, sind diese in die Deckung eingeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Flurschäden über die Hundehaftpflicht abgedeckt?
Ja. Haftpflichtansprüche gegen versicherte Personen wegen Flurschäden sind mitversichert.
Wer ist bei Flurschäden geschützt?
Der Versicherungsschutz gilt für Haftpflichtansprüche, die gegen versicherte Personen geltend gemacht werden.
Muss ich Flurschäden zusätzlich einschließen?
Nein, Flurschäden sind bereits mitversichert.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025