Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital ist auch die gesetzliche Haftpflicht eines nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters mitversichert, und alle Vertragsbestimmungen des Versicherungsnehmers gelten sinngemäß für mitversicherte Personen. Liegt bei einer Person ein Grund für eine Risikobegrenzung oder einen Ausschluss vor, entfällt der Schutz für alle Versicherten; die Rechte aus dem Vertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben, während für die Obliegenheiten alle Beteiligten verantwortlich sind.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft.
Alle Vertragsbestimmungen, die für den Versicherungsnehmer gelten, sind entsprechend auch auf die mitversicherten Personen anzuwenden. Dies gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Der Versicherungsschutz entfällt sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Das gilt unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse in der Person des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person vorliegen.
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz erstreckt sich auch auf Personen, die den Hund unentgeltlich hüten. Was für den Versicherungsnehmer im Vertrag steht, gilt grundsätzlich auch für mitversicherte Personen – mit einer Ausnahme bei der Vorsorgeversicherung, wenn ein neues Risiko nur eine mitversicherte Person betrifft. Trifft ein Grund für eine Risikobegrenzung oder einen Ausschluss auf eine der versicherten Personen zu, verlieren alle den Schutz. Ausüben darf die Vertragsrechte nur der Versicherungsnehmer, für die Pflichten (Obliegenheiten) sind aber alle verantwortlich.
Häufige Fragen
Ist auch jemand versichert, der meinen Hund für mich hütet?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßig tätigen Hundehüters in dieser Eigenschaft.
Gelten die Vertragsregeln auch für mitversicherte Personen?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Vertragsbestimmungen sind entsprechend auf die mitversicherten Personen anzuwenden. Ausgenommen sind die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung, wenn das neue Risiko nur für eine mitversicherte Person entsteht.
Was passiert, wenn nur bei einer mitversicherten Person ein Ausschlussgrund vorliegt?
Dann entfällt der Versicherungsschutz sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die mitversicherten Personen. Es kommt nicht darauf an, in wessen Person der Grund für die Risikobegrenzung oder den Ausschluss vorliegt.
Wer darf die Rechte aus dem Vertrag ausüben und wer muss die Pflichten erfüllen?
Die Rechte aus dem Versicherungsvertrag darf nur der Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der Obliegenheiten sind dagegen sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025