Bei der Neodigital Hundehaftpflicht sind auch Schadenersatzansprüche mitversicherter Angehöriger geschützt, wenn diese als Tierhüter tätig werden und Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer geltend machen; ein Mitverschulden des Tierhüters wird dabei berücksichtigt.
Eingeschlossen sind – insoweit teilweise abweichend von den zugrunde liegenden Regelungen – Haftpflichtansprüche der Angehörigen als Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer.
Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Macht ein mitversicherter Angehöriger, der das Tier gehütet hat, einen Schadenersatzanspruch gegen den Versicherungsnehmer geltend, ist dieser Anspruch grundsätzlich mitversichert. Hat der Tierhüter den Schaden jedoch teilweise selbst mitverschuldet, wird dieser Anteil angerechnet.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche von Angehörigen als Tierhüter gegen den Versicherungsnehmer mitversichert?
Ja, Haftpflichtansprüche der Angehörigen, die als Tierhüter tätig sind, gegen den Versicherungsnehmer sind eingeschlossen.
Was passiert, wenn der Tierhüter den Schaden mitverschuldet hat?
Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Gilt dieser Einschluss trotz anderslautender Grundregelung?
Ja, der Einschluss gilt insoweit teilweise abweichend von den zugrunde liegenden Bedingungen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025