Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital sind neben dem Versicherungsnehmer auch die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sowie alle weiteren dort lebenden Personen mitversichert, wenn sie als Hüter, Mithalter oder Miteigentümer des Hundes auftreten. So erstreckt sich der Schutz der gesetzlichen Haftpflicht über den Halter hinaus auf den gemeinsamen Haushalt.
Der Versicherungsschutz erweitert sich auf die gesetzliche Haftpflicht weiterer Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Mitversichert sind:
- die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen des Versicherungsnehmers
- alle sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen
Der Versicherungsschutz gilt für diese Personen in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer.
Die übrigen Regelungen bleiben davon unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für Personen, die mit ihm in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das umfasst Familienangehörige ebenso wie alle anderen Personen der häuslichen Gemeinschaft. Voraussetzung ist, dass sie als Hüter, Mithalter oder Miteigentümer auftreten. Andere bestehende Regelungen gelten dabei weiterhin.
Häufige Fragen
Sind auch andere Personen im Haushalt über die Hundehaftpflicht abgesichert?
Ja. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen sowie aller sonstigen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
In welcher Rolle sind diese Personen mitversichert?
Der Schutz gilt für diese Personen in ihrer Eigenschaft als Hüter, Mithalter und Miteigentümer.
Müssen die mitversicherten Personen mit dem Versicherungsnehmer zusammenleben?
Ja, Voraussetzung ist, dass sie mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025