Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital müssen Versicherungsnehmer nach Aufforderung innerhalb eines Monats mitteilen, ob sich das versicherte Risiko gegenüber früheren Angaben geändert hat. Der Beitrag wird dann ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt, wobei ein vereinbarter Mindestbeitrag nicht unterschritten wird. Wer die Mitteilung unterlässt oder falsche Angaben macht, riskiert Nachzahlungen und sogar eine Vertragsstrafe.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich etwas am versicherten Risiko, muss der Versicherungsnehmer das nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden. Der Beitrag wird dann entsprechend angepasst – bei einer Erhöhung ab dem Zeitpunkt der Veränderung, bei einem Wegfall erst ab Eingang der Mitteilung, und nie unter den vereinbarten Mindestbeitrag. Wer die Meldung versäumt oder falsche Angaben macht, muss mit Nachzahlungen oder einer Vertragsstrafe rechnen, und zu viel Gezahltes wird nur bei rechtzeitiger Meldung erstattet.
Häufige Fragen
Wie schnell muss ich Änderungen am versicherten Risiko melden?
Nach Zugang der Aufforderung müssen die Angaben innerhalb eines Monats gemacht werden, auf Wunsch des Versicherers auch nachgewiesen. Die Aufforderung kann auch als Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben mache?
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Ab wann wirkt sich eine Risikoveränderung auf den Beitrag aus?
Bei einer Veränderung wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt. Fällt ein versichertes Risiko weg, erfolgt die Berichtigung erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vereinbarte Mindestbeitrag darf nicht unterschritten werden.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025