Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers, wenn sich das versicherte Risiko nachträglich erhöht oder erweitert. Ausgenommen bleiben jedoch Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie andere Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Erhöht sich das Risiko durch neue oder geänderte Rechtsvorschriften, darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis unter bestimmten Voraussetzungen kündigen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in den folgenden Fällen.
Versichert ist die Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt jedoch nicht in diesen Fällen:
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist außerdem die Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn sich das versicherte Risiko im Laufe der Zeit erhöht oder erweitert. Für bestimmte Risiken, etwa aus versicherungspflichtigen Fahrzeugen oder aus Risiken mit Versicherungs- bzw. Deckungsvorsorgepflicht, gilt dieser Schutz jedoch nicht. Erhöht sich das Risiko durch neue oder geänderte Gesetze, kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dieses Kündigungsrecht muss innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Erhöhung genutzt werden, sonst entfällt es.
Häufige Fragen
Bin ich versichert, wenn sich mein Risiko nach Vertragsabschluss erhöht?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Ausgenommen sind allerdings Risiken aus versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Welche Risiken sind von der Erweiterung ausgenommen?
Nicht mitversichert sind Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Kann der Versicherer kündigen, wenn sich das Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Ja. Erhöht sich das versicherte Risiko durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften, darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange hat der Versicherer Zeit, dieses Kündigungsrecht auszuüben?
Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025