Wie lange ein Hundehaftpflicht-Vertrag bei Neodigital läuft und wie er endet, richtet sich zunächst nach dem im Versicherungsschein genannten Zeitraum. Verträge mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Kürzere Verträge enden ohne Kündigung, mehrjährige lassen sich ab dem dritten Jahr kündigen, und beim dauerhaften Wegfall des versicherten Interesses endet der Schutz entsprechend.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Stillschweigende Verlängerung
Beträgt die Vertragsdauer mindestens ein Jahr, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Beträgt die Vertragsdauer mehr als drei Jahre, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange der Vertrag läuft, steht im Versicherungsschein. Läuft er mindestens ein Jahr, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig – spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Kürzere Verträge enden automatisch, ohne Kündigung. Bei Laufzeiten über drei Jahren kann der Versicherungsnehmer ab dem dritten Jahr kündigen, und fällt das versicherte Interesse dauerhaft weg, endet der Schutz dafür, sobald der Versicherer davon erfährt.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Beträgt die Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wann kann ich einen mehrjährigen Vertrag kündigen?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Versicherungsbeginn vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025