Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital werden die Beiträge im Voraus gezahlt – je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr; bei kürzerer Vertragsdauer entspricht sie dieser Dauer.
Beitragszahlung
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge im Voraus gezahlt. Möglich sind:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- ein Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird im Voraus bezahlt, wobei man zwischen laufenden Zahlungen in unterschiedlichen Rhythmen oder einem Einmalbeitrag wählen kann. Als Versicherungsperiode gilt in der Regel ein Jahr, selbst wenn der Vertrag über einen längeren Zeitraum läuft. Nur wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr abgeschlossen wird, richtet sich die Versicherungsperiode nach dieser kürzeren Laufzeit.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich, alternativ auch ein Einmalbeitrag. Die Zahlung erfolgt im Voraus.
Wie lange dauert eine Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt, wenn der Vertrag kürzer als ein Jahr abgeschlossen wird?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode dieser Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025