Bei der Neodigital Hundehaftpflicht sind reine Vermögensschäden abgesichert, also finanzielle Nachteile, die weder aus einem Personen- noch aus einem Sachschaden entstehen. Für diesen Schutz gelten allerdings zahlreiche Ausschlüsse, etwa bei gelieferten Sachen, beratender oder gutachterlicher Tätigkeit, Vermittlungsgeschäften oder dem Abhandenkommen von Geld und Wertsachen. Zudem ist die Ersatzleistung pro Versicherungsfall und pro Versicherungsjahr begrenzt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden:
- durch Sachen, Arbeiten oder sonstige Leistungen, die der Versicherungsnehmer hergestellt oder geliefert bzw. erbracht hat – oder die in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten hergestellt, geliefert oder erbracht wurden;
- aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit;
- aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen;
- aus Vermittlungsgeschäften aller Art;
- aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung;
- aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung;
- aus Rationalisierung und Automatisierung;
- aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts;
- aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen;
- aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien / Organe im Zusammenhang stehen;
- aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung;
- aus dem Abhandenkommen von Sachen, auch z. B. von Geld, Wertpapieren und Wertsachen;
- aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).
Die Versicherungssumme für Vermögensschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Was bedeutet das konkret?
Abgesichert sind reine Vermögensschäden – also finanzielle Nachteile, die nicht aus einem Personen- oder Sachschaden folgen. Für diesen Schutz gilt jedoch eine lange Liste von Ausschlüssen, zum Beispiel bei gelieferten Sachen und Leistungen, bei beratender oder gutachterlicher Tätigkeit, Vermittlungsgeschäften, finanziellen Geschäften oder dem Abhandenkommen von Geld und Wertsachen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein genannte Summe begrenzt; pro Versicherungsjahr steht insgesamt das Doppelte dieser Summe zur Verfügung.
Häufige Fragen
Was gilt als Vermögensschaden in diesem Sinne?
Gemeint sind Vermögensschäden, die weder durch einen Personen- noch durch einen Sachschaden entstanden sind. Für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen solcher Schäden besteht Versicherungsschutz.
Welche Vermögensschäden sind vom Schutz ausgenommen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Ansprüche aus gelieferten Sachen oder erbrachten Leistungen, aus beratender oder gutachterlicher Tätigkeit, aus Vermittlungs- und wirtschaftlichen Geschäften, aus dem Abhandenkommen von Geld und Wertsachen sowie Schäden durch ständige Emissionen wie Geräusche, Gerüche oder Erschütterungen.
Wie hoch ist die Entschädigung für Vermögensschäden?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe als Obergrenze. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres zusammen beträgt die Höchstersatzleistung das 2-fache dieser Summe.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025