Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital ist die Entschädigung pro Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt, für alle Fälle eines Versicherungsjahres gilt das Doppelte dieser Summe als Höchstgrenze. Mehrere Schäden mit gleicher Ursache zählen als ein Serienschaden, zudem regelt der Abschnitt, wie sich eine vereinbarte Selbstbeteiligung, Prozesskosten und Rentenzahlungen auf die Leistung auswirken.
Die Entschädigungsleistung des Versicherers für Personen- und Sachschäden ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt: Die Entschädigungsleistungen des Versicherers sind für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Mehrere Versicherungsfälle, die während der Wirksamkeit der Versicherung eintreten, gelten als ein Versicherungsfall (Serienschaden). Dieser gilt als zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten, wenn sie beruhen auf:
- derselben Ursache,
- gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
- der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln.
Falls vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall an der Entschädigungsleistung des Versicherers mit einem im Versicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. Die Begrenzung auf die vereinbarte Versicherungssumme bleibt davon unberührt. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, bleibt der Versicherer auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom Versicherer erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Bei der Berechnung des Betrags, mit dem sich der Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.
Falls die vom Versicherer verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Was bedeutet das konkret?
Die Leistung des Versicherers ist pro Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme gedeckelt – auch wenn mehrere Personen mitversichert sind. Innerhalb eines Versicherungsjahres zahlt der Versicherer höchstens das Doppelte dieser Summe. Mehrere zusammenhängende Schäden werden als ein einziger Serienschaden behandelt, und eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von der Entschädigung abgezogen. Zusätzlich regelt der Abschnitt, wie Prozesskosten und Rentenzahlungen anteilig getragen werden und wann der Versicherer für Mehraufwand nicht aufkommt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale Entschädigung pro Schadenfall?
Pro Versicherungsfall ist die Leistung für Personen- und Sachschäden auf die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Das gilt auch, wenn mehrere entschädigungspflichtige Personen mitversichert sind.
Wie viel zahlt der Versicherer maximal innerhalb eines Versicherungsjahres?
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Entschädigungsleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt.
Was gilt als Serienschaden?
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Serienschaden, wenn sie auf derselben Ursache, auf gleichen Ursachen mit innerem sachlichem und zeitlichem Zusammenhang oder auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln beruhen. Als Eintrittszeitpunkt gilt der erste dieser Fälle.
Was passiert bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung?
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, beteiligt sich der Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit dem festgelegten Betrag. Dieser wird von den begründeten Haftpflichtansprüchen abgezogen – auch wenn diese die Versicherungssumme übersteigen. Zur Abwehr unberechtigter Ansprüche bleibt der Versicherer auch bei Schäden unterhalb der Selbstbeteiligung verpflichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025