Die Neodigital Hundehaftpflicht schützt die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers auch bei Schäden durch Umwelteinwirkung, etwa wenn Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder Wärme sich in Boden, Luft oder Wasser ausbreiten und dadurch ein Schaden entsteht.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch eine der folgenden Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Gase
- Dämpfe
- Wärme
- sonstige Erscheinungen
Für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz gilt die Regelung zum besonderen Umweltrisiko.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auch dann, wenn ein Schaden durch eine Umwelteinwirkung entsteht. Als Umwelteinwirkung gelten unter anderem Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder Wärme, die sich zuvor in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben. Für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz greift eine gesonderte Regelung zum besonderen Umweltrisiko.
Häufige Fragen
Was zählt als Schaden durch Umwelteinwirkung?
Ein solcher Schaden liegt vor, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässer) ausgebreitet haben.
Welche Haftpflicht ist beim allgemeinen Umweltrisiko abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Gilt diese Regelung auch für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz?
Nein, für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz gilt eine gesonderte Regelung zum besonderen Umweltrisiko.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025