Bei der Neodigital Hundehaftpflicht klärt sich die Frage, welcher Versicherer nach einem Wechsel für einen Schaden aufkommt, dessen genauer Eintrittszeitpunkt sich nicht bestimmen lässt: In diesem Fall zahlt Neodigital als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des dort bestehenden Vertrages. Lässt sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts dagegen klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden fällt.
Wird der Versicherungsnehmer nach dem unmittelbaren Wechsel der Haftpflichtversicherung zu uns (Nachversicherer) wegen eines Schadenereignisses in Anspruch genommen, ist Folgendes zu unterscheiden:
- Kann der Versicherungsnehmer den genauen Eintrittszeitpunkt des Schadenereignisses auch durch ein Gutachten nicht bestimmen, so sind wir als Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei uns bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
- Lässt sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeitpunkt des Schadeneintritts klar feststellen, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Was bedeutet das konkret?
Wechselt man mit der Hundehaftpflicht zu einem neuen Versicherer und tritt danach ein Schadenfall auf, kommt es darauf an, ob sich der genaue Zeitpunkt des Schadens bestimmen lässt. Ist der Zeitpunkt selbst mit einem Gutachten nicht feststellbar, zahlt der neue Versicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang seines Vertrages. Kann der Zeitpunkt dagegen eindeutig ermittelt werden, ist derjenige Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schaden eingetreten ist.
Häufige Fragen
Wer zahlt nach einem Versichererwechsel, wenn der Zeitpunkt des Schadens unklar ist?
Lässt sich der genaue Eintrittszeitpunkt auch durch ein Gutachten nicht bestimmen, ist der Nachversicherer ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang des bei ihm bestehenden Vertrages für die Entschädigungsleistung eintrittspflichtig.
Was gilt, wenn der Zeitpunkt des Schadeneintritts eindeutig festgestellt werden kann?
Wenn sich der Zeitpunkt des Schadeneintritts im Rahmen der Ermittlungen klar feststellen lässt, ist der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Vertragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
Ab wann greift die Eintrittspflicht des Nachversicherers bei unklarem Schadenzeitpunkt?
Die Eintrittspflicht des Nachversicherers besteht ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn und im Umfang des dort bestehenden Vertrages.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025