Bei der Neodigital Hundehaftpflicht verzichtet der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers auf einen Zeitwertabzug, wenn irreparabel beschädigte Sachen nicht älter als ein Jahr sind und höchstens 3.000 EUR gekostet haben. Der Wunsch muss innerhalb von 3 Monaten nach Schadensmeldung geäußert werden, das Kaufdatum ist nachzuweisen, und bestimmte Geräte wie Handys, Computer, Kameras oder Brillen sind von der Neuwertentschädigung ausgenommen.
Der Versicherer verzichtet im Schadenfall auf einen Zeitwertabzug, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht. Der Wunsch muss längstens innerhalb von 3 Monaten seit der Schadensmeldung geäußert werden. Der Verzicht auf den Zeitwertabzug gilt bei der Ersatzleistung für irreparabel beschädigte Sachen (wirtschaftlicher Totalschaden), sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die Sachen waren zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf.
- Der Anschaffungspreis übersteigt 3.000 EUR nicht.
Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an:
- mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z. B. Mobile Telefone, Pager)
- Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z. B. Laptop, Tablet-PC)
- Film- und Fotoapparate
- tragbare Musik- oder Videowiedergabegeräte (z. B. MP3Player, CD-Wiedergabegeräte)
- Brillen jeder Art.
Was bedeutet das konkret?
Wird eine Sache so stark beschädigt, dass sie nicht mehr reparabel ist, kann der Versicherungsnehmer verlangen, dass kein Abzug für die bisherige Nutzung gemacht wird. Voraussetzung ist, dass die Sache beim Schaden noch keine ein Jahr alt war und höchstens 3.000 EUR gekostet hat. Der Wunsch muss innerhalb von drei Monaten nach der Schadensmeldung geäußert und das Kaufdatum belegt werden. Für bestimmte Geräte wie Handys, Computer, Kameras, tragbare Musikgeräte und Brillen gilt diese Regelung nicht.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich den Verzicht auf den Zeitwertabzug verlangen?
Der Versicherungsnehmer muss den Wunsch längstens innerhalb von 3 Monaten seit der Schadensmeldung äußern.
Welche Voraussetzungen gelten für die Neuwertentschädigung?
Die beschädigte Sache muss irreparabel sein (wirtschaftlicher Totalschaden), darf zum Schadenzeitpunkt nicht älter als ein Jahr nach dem Erstkauf sein und der Anschaffungspreis darf 3.000 EUR nicht übersteigen.
Was passiert, wenn ich das Kaufdatum nicht nachweisen kann?
Der Nachweis des Kaufdatums obliegt dem Versicherungsnehmer. Ohne diesen Nachweis besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung.
Für welche Gegenstände gilt die Neuwertentschädigung nicht?
Ausgeschlossen sind Schäden an mobilen Kommunikationsmitteln, Computern jeder Art einschließlich tragbarer Systeme, Film- und Fotoapparaten, tragbaren Musik- oder Videowiedergabegeräten sowie Brillen jeder Art.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025