Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital umfasst der Versicherungsschutz die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche sowie die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen. Sobald die Ersatzpflicht mit bindender Wirkung feststeht, erfolgt die Freistellung binnen zwei Wochen. Zudem darf der Versicherer den Schaden abwickeln, einen Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers führen und dessen Rechte bei Renten ausüben.
Der Versicherungsschutz umfasst:
- die Prüfung der Haftpflichtfrage,
- die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
- die Freistellung des Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Anerkenntnisse und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind, binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des Schadens oder zur Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungsnehmers abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist der Versicherer bevollmächtigt, den Prozess zu führen. Der Versicherer führt den Rechtsstreit dann auf seine Kosten im Namen des Versicherungsnehmers.
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für den Versicherungsnehmer vom Versicherer gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist der Versicherer bevollmächtigt, dieses Recht auszuüben.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer prüft, ob eine Haftpflicht besteht, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen frei. Als berechtigt gelten Verpflichtungen, die auf Gesetz, rechtskräftigem Urteil, Anerkenntnis oder Vergleich beruhen und den Versicherer binden. Steht die Ersatzpflicht bindend fest, erfolgt die Freistellung innerhalb von zwei Wochen. Der Versicherer darf im Namen des Versicherungsnehmers Erklärungen abgeben, einen Rechtsstreit auf eigene Kosten führen, gewünschte Verteidigerkosten in einem Strafverfahren übernehmen und Rechte zur Aufhebung oder Minderung einer Rente ausüben.
Häufige Fragen
Was leistet die Versicherung bei einem Haftpflichtfall?
Sie prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und stellt den Versicherungsnehmer von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen frei.
Wann gilt eine Schadensersatzverpflichtung als berechtigt?
Wenn der Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist.
Binden eigenmächtige Anerkenntnisse oder Vergleiche den Versicherer?
Anerkenntnisse und Vergleiche, die ohne Zustimmung des Versicherers abgegeben oder geschlossen wurden, binden ihn nur insoweit, als der Anspruch auch ohne diese bestanden hätte.
Wann erfolgt die Freistellung vom Anspruch des Dritten?
Ist die Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, muss der Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freistellen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025