Bei der Neodigital Hundehaftpflicht sind bei der Teilnahme an Veranstaltungen oder am Unterricht auch gesetzliche Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer sowie von Figuranten, also von Scheinverbrechern, in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Der Versicherungsschutz umfasst bei der Teilnahme an einer Veranstaltung oder am Unterricht im Sinne dieser Bedingungen auch gesetzliche Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer.
Ebenso eingeschlossen sind gesetzliche Haftpflichtansprüche von Figuranten (Scheinverbrechern).
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Hund an einer Veranstaltung oder am Unterricht teilnimmt, sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche der übrigen Teilnehmer mitversichert. Das gilt zusätzlich für Ansprüche von Figuranten, also von Personen, die im Training die Rolle eines Scheinverbrechers übernehmen.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche anderer Teilnehmer bei einer Veranstaltung mitversichert?
Ja, bei der Teilnahme an einer Veranstaltung oder am Unterricht sind gesetzliche Haftpflichtansprüche der anderen Teilnehmer eingeschlossen.
Was ist ein Figurant im Sinne dieser Bedingungen?
Ein Figurant ist ein Scheinverbrecher. Gesetzliche Haftpflichtansprüche von Figuranten sind ebenfalls in den Versicherungsschutz eingeschlossen.
Gilt der Einschluss auch beim Unterricht?
Ja, der Einschluss der gesetzlichen Haftpflichtansprüche gilt sowohl bei der Teilnahme an einer Veranstaltung als auch am Unterricht.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025