Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital sind Haftpflichtansprüche mitversichert, wenn der Hund privat an Hunderennen, Hundeschlittenrennen, Schauvorführungen oder Turnieren sowie den zugehörigen Trainingsläufen teilnimmt. Auch der Besuch des Unterrichts eines Hundevereins ist gedeckt – vorausgesetzt, mit der Teilnahme wird kein Einkommen erzielt.
Mitversichert sind Haftpflichtansprüche, die sich aus folgenden Teilnahmen ergeben:
- private Teilnahme an Hunderennen und Hundeschlittenrennen
- private Teilnahme an Veranstaltungen wie Schauvorführungen und Turnieren sowie den Vorbereitungen hierzu (Trainingsläufe)
- Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt auch, wenn der Hund privat an Rennen, Schauvorführungen, Turnieren oder den dazugehörigen Trainingsläufen teilnimmt. Ebenso ist der Unterricht in einem Hundeverein abgedeckt. Wichtig ist, dass mit diesen Aktivitäten kein Einkommen verdient wird.
Häufige Fragen
Ist mein Hund auch bei Hunderennen oder Turnieren mitversichert?
Ja, Haftpflichtansprüche aus der privaten Teilnahme an Hunderennen, Hundeschlittenrennen, Schauvorführungen und Turnieren sind mitversichert, ebenso die Vorbereitungen dazu in Form von Trainingsläufen.
Gilt der Schutz auch beim Besuch einer Hundeschule oder eines Vereins?
Ja, die Teilnahme am Unterricht eines Hundevereins ist mitversichert.
Bleibt der Versicherungsschutz bestehen, wenn ich mit meinem Hund Geld verdiene?
Nein. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass durch die Teilnahme kein Einkommen erzielt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025