Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital muss der Versicherungsnehmer beim Lastschriftverfahren sowie bei Zahlung per Kreditkarte oder Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon pay oder Google pay zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung des Kontos sorgen; wer eine fehlgeschlagene Einziehung selbst zu vertreten hat, riskiert die Kündigung des Zahlungsmandats und muss den Beitrag künftig selbst überweisen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon pay, Google pay, etc.) vereinbart wurde.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen Zahlungsdienstleistern
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer seine Beiträge per Lastschrift, Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister zahlt, muss zum Fälligkeitstermin für genügend Deckung sorgen. Klappt eine Zahlung ohne eigenes Verschulden nicht, gilt sie noch als rechtzeitig, wenn nach einer Aufforderung in Textform sofort gezahlt wird. Liegt das Scheitern dagegen beim Versicherungsnehmer, darf der Versicherer das Zahlungsmandat kündigen; der Versicherungsnehmer muss die Beiträge dann selbst überweisen und kann für anfallende Bearbeitungsgebühren belastet werden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn die Beitragsabbuchung ohne mein Verschulden nicht klappt?
Dann gilt die Zahlung trotzdem noch als rechtzeitig, sofern sie unverzüglich erfolgt, nachdem der Versicherer in Textform – etwa per E-Mail – dazu aufgefordert hat.
Gilt die Pflicht zur Kontodeckung auch bei Zahlung über PayPal oder Kreditkarte?
Ja. Die Pflicht, zum Fälligkeitszeitpunkt für ausreichende Deckung zu sorgen, gilt entsprechend auch bei Zahlung über Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister wie PayPal, Amazon pay oder Google pay.
Darf der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen?
Ja, wenn der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, dass Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können. Der Versicherer kann das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Zahlungsvereinbarung in Textform kündigen.
Muss ich Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene Abbuchungen tragen?
Gebühren, die Kreditinstitute, der Kreditkartengeber oder ein sonstiger Zahlungsdienstleister für fehlgeschlagene Einzugsversuche erheben, können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025