Bei der Hundehaftpflicht der Neodigital wird der Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig, und wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug. Bleibt ein Beitrag offen, kann der Versicherer in Textform mahnen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen – mit möglichen Folgen bis hin zu Leistungsfreiheit und sofortiger Kündigung.
Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist.
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags, der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Ablauf der Zahlungsfrist bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Folgebeitrag ist zu dem Termin fällig, der sich aus der gewählten Zahlungsweise ergibt; wer verspätet zahlt und dies zu vertreten hat, ist automatisch in Verzug. Der Versicherer kann in Textform mahnen und eine Frist von mindestens zwei Wochen setzen. Kommt es nach Fristablauf zu einem Versicherungsfall, während der Beitrag noch offen ist, muss der Versicherer nicht leisten; außerdem kann er den Vertrag sofort kündigen. Zahlt der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats, wird die Kündigung wieder unwirksam – die Leistungsfreiheit bleibt aber bis zur Zahlung bestehen.
Häufige Fragen
Wann muss ich den Folgebeitrag für meine Hundehaftpflicht bezahlen?
Der Folgebeitrag wird je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Was passiert, wenn ich den Folgebeitrag zu spät zahle?
Wer die verspätete Zahlung zu vertreten hat, gerät ohne Mahnung in Verzug. Der Versicherer kann dann Ersatz des durch den Verzug entstandenen Schadens verlangen und den Versicherungsnehmer in Textform mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zur Zahlung auffordern.
Zahlt der Versicherer, wenn während des Zahlungsverzugs ein Schaden eintritt?
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Beitrag, die Zinsen oder Kosten noch offen, ist der Versicherer von der Leistungspflicht frei.
Kann ich eine Kündigung wegen nicht gezahlter Beiträge noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung – bzw. bei Verbindung mit einer Zahlungsfrist innerhalb eines Monats nach Fristablauf – veranlasst wird. Die Leistungsfreiheit bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025