Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital greift der Versicherungsschutz auch dann, wenn ein Schädiger vorsätzlich gehandelt hat: Verursacht ein Dritter als Tierhalter oder Tierhüter vorsätzlich einen Schaden, sind die daraus entstehenden Schadenersatzansprüche in Erweiterung der Grundbedingungen mitversichert.
In Erweiterung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Private Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz in folgenden Fällen:
- für Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers (des Dritten) zugrunde liegt
- für Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers (des Dritten) als Tierhalter oder Tierhüter entstanden sind
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz wird über die Grundbedingungen hinaus erweitert. Erfasst werden auch Schadenersatzansprüche, die auf einem vorsätzlichen Handeln eines Dritten beruhen. Ebenso sind Ansprüche eingeschlossen, die daraus entstehen, dass der Dritte selbst Tierhalter oder Tierhüter ist.
Häufige Fragen
Sind auch Schäden abgedeckt, die ein Dritter absichtlich verursacht hat?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatzansprüche, denen ein vorsätzliches Handeln des Schädigers (des Dritten) zugrunde liegt.
Gilt der Schutz auch, wenn der Schädiger selbst ein Tierhalter oder Tierhüter ist?
Ja. Erfasst sind auch Schadenersatzansprüche, die aus der Eigenschaft des Schädigers (des Dritten) als Tierhalter oder Tierhüter entstanden sind.
Handelt es sich hier um eine Zusatzregelung zu den allgemeinen Bedingungen?
Ja. Die Regelung besteht in Erweiterung zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025