Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital sind auch die gesetzlichen Haftpflichtansprüche eines Tierhüters gegen den Versicherungsnehmer mitversichert, etwa wenn der Hüter durch das Tier zu Schaden kommt. Ein Mitverschulden des Tierhüters wird dabei angerechnet.
Die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Person das Tier hütet und gegen den Versicherungsnehmer gesetzliche Haftpflichtansprüche geltend macht, sind diese Ansprüche vom Versicherungsschutz umfasst. Trägt der Tierhüter dabei eine Mitschuld, so wird dieses Mitverschulden bei der Regulierung berücksichtigt.
Häufige Fragen
Sind Ansprüche eines Tierhüters gegen den Versicherungsnehmer versichert?
Ja, die gesetzlichen Haftpflichtansprüche des Tierhüters an den Versicherungsnehmer sind mitversichert.
Was passiert, wenn der Tierhüter den Schaden mitverschuldet hat?
Ein Mitverschulden des Tierhüters wird angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025