Bei der Hundehaftpflicht von Neodigital ist auch die berufliche oder gewerbliche Nutzung des Hundes mitversichert, etwa als Therapie- oder Besuchshund in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen oder als Rettungs- und Suchhund. Der Schutz gilt jedoch nur für eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit bis 12.000 EUR Jahresumsatz oder für eine nichtselbständige Beschäftigung – nicht für hauptberufliche Selbstständigkeit oder das eigentliche berufliche Risiko.
In Erweiterung des Versicherungsschutzes ist die berufliche oder gewerbliche Nutzung des Tieres mitversichert als:
- Therapie- oder Besuchshund, auch zum Beispiel in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen;
- Rettungs- oder Suchhund.
Dies gilt für die berufliche oder gewerbliche Nutzung ausschließlich für:
- eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit bis maximal 12.000 EUR Gesamtjahresumsatz;
- eine berufliche Tätigkeit aus nichtselbständiger Beschäftigung.
Kein Versicherungsschutz besteht für eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit sowie für das eigentliche berufliche oder gewerbliche Risiko selbst.
Erlangt der Tierhalter oder eine andere versicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, zum Beispiel einer Berufshaftpflicht, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Hund beruflich oder gewerblich eingesetzt, etwa als Therapie-, Besuchs-, Rettungs- oder Suchhund, ist dies unter bestimmten Bedingungen mitversichert. Der Schutz greift nur bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit bis zu einem bestimmten Jahresumsatz oder bei einer angestellten Tätigkeit. Für eine hauptberufliche Selbstständigkeit und das eigentliche berufliche Risiko besteht kein Schutz. Besteht bereits Schutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, entfällt der Schutz aus diesem Vertrag.
Häufige Fragen
Ist mein Hund versichert, wenn ich ihn als Therapiehund einsetze?
Ja, die berufliche oder gewerbliche Nutzung als Therapie- oder Besuchshund ist mitversichert, auch zum Beispiel in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenheimen. Dies gilt jedoch nur für eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit bis maximal 12.000 EUR Gesamtjahresumsatz oder für eine berufliche Tätigkeit aus nichtselbständiger Beschäftigung.
Bin ich abgesichert, wenn ich hauptberuflich selbstständig mit dem Hund arbeite?
Nein, für eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit sowie für das eigentliche berufliche oder gewerbliche Risiko selbst besteht kein Versicherungsschutz.
Bis zu welchem Umsatz ist eine nebenberufliche Tätigkeit mitversichert?
Eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit ist bis maximal 12.000 EUR Gesamtjahresumsatz mitversichert.
Was passiert, wenn ich bereits eine Berufshaftpflicht habe?
Erlangt der Tierhalter oder eine andere versicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, zum Beispiel einer Berufshaftpflicht, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025