Mit der Hundehaftpflicht von Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht abgesichert, wenn der Hund als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund eingesetzt wird – vorausgesetzt, die Tätigkeit erfolgt weder gewerblich noch betrieblich. Auch der Einsatz als Schulbegleithund ist unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert, wobei der Schutz entfällt, sobald ein anderer Haftpflichtvertrag greift.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung des Hundes als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird.
Mitversichert ist außerdem die Verwendung als Schulbegleithund. Das gilt ausschließlich an Schulen, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst beruflich tätig ist.
Erlangt der Tierhalter oder eine mitversicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag – zum Beispiel aus einer Berufshaftpflicht oder einer Vereinshaftpflicht –, so entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Setzt du deinen Hund als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund ein, ist die gesetzliche Haftpflicht mitversichert, solange dies nicht gewerblich oder betrieblich geschieht. Auch der Einsatz als Schulbegleithund ist abgedeckt, allerdings nur an Schulen, an denen du oder eine mitversicherte Person selbst beruflich arbeitet. Besteht für solche Tätigkeiten bereits Schutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, greift dieser Vertrag nicht.
Häufige Fragen
Ist mein Hund abgesichert, wenn ich ihn als Therapiehund einsetze?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der Verwendung als Therapie-, Assistenz-, Rettungs- oder Suchhund ist versichert, sofern die Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird.
Gilt der Schutz auch für den Einsatz als Schulbegleithund?
Ja, aber nur an Schulen, an denen der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person selbst beruflich tätig ist.
Was passiert, wenn ich bereits eine andere Haftpflichtversicherung habe, die diese Tätigkeit abdeckt?
Erlangt der Tierhalter oder eine mitversicherte Person Versicherungsschutz aus einem anderen Haftpflichtvertrag, etwa einer Berufs- oder Vereinshaftpflicht, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Ist eine gewerbliche Nutzung des Hundes mitversichert?
Nein, der Versicherungsschutz gilt nur, wenn die Tätigkeit weder gewerblich noch betrieblich ausgeübt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hundehaftpflichtversicherung NEO-L-GK 2025